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Umzug7.de
1.
Beauftragen eines weiteren Frachtführers
Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer
zur Durchführung des Umzuges heranziehen.
2.
Zusätzliche Leistungen
Der Möbelspediteur führt unter Wahrung
des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen
mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen
Möbelspediteurs gegen Bezahlung des vereinbarten
Entgelts aus. Zusätzlich zu bezahlen sind besondere,
bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbare Leistungen
und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang
durch den Auftraggeber nach Vertragsabschluss erweitert
wird.
3.
Kündigung des Vertrags
Die Vertragskündigung bedarf der Schriftform.
Bei einer Kündigung ohne wichtigen Grund wird
eine Rücktrittszahlung von 30% des veranschlagten
Entgelts erhoben. Ab 5 Tage vor Auftragstermin ist
eine Kündigung nicht mehr möglich. Es
wird der Gesamtbruttopreis in Rechnung gestellt.
Bei einem Auftrag auf Stundenbasis werden in diesen
Fällen 8 Stunden berechnet.
4.
Trinkgelder
Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs
nicht verrechenbar.
5.
Erstattung der Umzugskosten
Soweit der Auftraggeber gegenüber einer Dienststelle
oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenerstattung
hat, weist der diese Stelle an, die vereinbarte
und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich
geleisteter Anzahlungen direkt an den Möbelspediteur
anzuzahlen.
6.
Sicherung besonders transportempfindlicher Güter
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bewegliche oder
elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten,
wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspieler, Fernseh-,
Radio- und Hifi-Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht
für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung
der fachgerechten Transportversicherung ist der
Möbelspediteur nicht verpflichtet.
7.
Haftung
Auf Wunsch kann der Absender eine Transportversicherung
mit dem Möbelspediteur abschließen. Für
eventuelle Schäden greift die Versicherung,
siehe Auftragsformular. Bei evtl. Schadensfall,
haben Sie diesen binnen einer Woche nochmals der
zuständigen Firma mitzuteilen, auch wenn Sie
den Schaden bereits schriftlich auf dem Auftragsformular
festgehalten haben. Für danach angezeigte Schäden,
übernehmen wir keine Haftung.
8.
Elektro- und Installationsarbeiten
Die Mitarbeiter des Möbelspediteurs sind, sofern
nicht anders vereinbart ist, nicht zur Vornahme
von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten
berechtigt.
9.
Aufrechnung
Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist
eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen
zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt sind.
10.
Abtretung
Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten
verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden
Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten
abzutreten.
11.
Missverständnisse
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als
schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen
und Mitteilungen des Absenders und solche an andere
zu Ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Personen
des Möbelspediteurs hat der letztere nicht
zu verantworten.
12.
Nachprüfung durch den Absender
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Auftraggeber
verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand
oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen
oder stehen gelassen wird.
13.
Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Der Betrag ist bei Transporten innerhalb Deutschlands
nach dem Beladen fällig und in bar oder in
Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen.
Bei Auslandstransporten gelten die selben Regelungen
wie bei Inlandstransporten. Barauslagen in ausländischer
Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs
zu entrichten. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht
nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt,
das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung
auf Kosten des Auftraggebers einzulagern, gemäß
§ 419 HGB.
14.
Lagervertrag
Im Falle der Lagerung wird vereinbart, dass bei
Nichtzahlung der Lagermiete für zwei Monate
die eingelagerten Güter durch den Spediteur
verkauft werden. Ansonsten gelten die Allgemeinen
Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransport
(ALB). Diese werden auf verlangen des Auftraggebers
zur Verfügung gestellt.
15.
Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten
auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche
aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag
zusammenhängen, ist das Gericht in dessen Bezirk
die sich vom Absender beauftragte Niederlassung
des Möbelspediteurs befindet ausschließlich
zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit
anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche
Zuständigkeit nur für den Fall, dass der
Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland
verlegt hat oder sein Wohnsitz oder persönlicher
Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist.
16.
Vereinbarung deutschen Rechts
Es gilt deutsches Recht.
zusätzlich:
Mit Urteil vom 12.Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg
entschieden, dass man durch die Ausbringung eines
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